Immobilien in einer Erbengemeinschaft: Das müssen Sie beachten

Erben Sie eine Immobilie als Teil einer Erbengemeinschaft, müssen Sie einiges organisieren. Nicht selten entstehen Konflikte, wenn Ihre Miterben unterschiedliche Vorstellungen vom Umgang mit dem Haus oder der Wohnung haben. Wir erklären Ihnen in diesem Beitrag die wichtigsten Informationen, die Sie nun wissen müssen.

Was ist eine Erbengemeinschaft?

Gibt es nicht nur einen Alleinerben, sondern verfügen mehrere Personen über das Erbe, werden diese als Erbengemeinschaft bezeichnet, und zwar unabhängig davon, ob die Erben im Testament genannt werden oder die gesetzliche Erbfolge eintritt. Da es sich hierbei um eine sogenannte Gesamthandsgemeinschaft handelt, besitzt jeder Erbe die gleichen Rechten und Pflichten über die Immobilie. Somit müssen Sie alle Entscheidungen gemeinsam treffen.

Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung?

Makler berät Paar

Erben Sie eine Immobilie, müssen Sie zunächst den Grundbucheintrag ändern und Ihre Namen eintragen lassen. Als Nachweis legen Sie den Erbschein oder das Testament vor. Anschließend besteht die Möglichkeit, dass Sie das Haus verkaufen oder vermieten. Bei einem Verkauf geben Sie sämtliche Verantwortung ab und lösen die Erbengemeinschaft damit auf. Den Erlös teilen Sie entsprechend dem jeweiligen Anteil auf alle Erben auf.

Vermieten Sie, benötigen Sie einen notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag, durch den Ihre Erbengemeinschaft zu einer rechtsfähigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wird. Als juristische Person können nun alle Miterben Verträge abschließen, sind aber gleichzeitig auch gemeinsam für die Verwaltung verantwortlich.

Bis zu der Entscheidung, wie Sie mit der Immobilie umgehen, müssen Sie sich gemeinsam für die Instandhaltung des Hauses oder der Wohnung kümmern und alle laufenden Zahlungen im Zusammenhang mit der Immobilie übernehmen. Eventuell kann es Sinn machen, einen der Miterben oder eine dritte Person als Nachlassverwalter zu bestimmen, der vorrangig für organisatorische und formelle Belange zuständig ist.

Wir sind für Sie da

Sie haben in Nürnberg oder Region eine Immobilie geerbt und stehen nun vor zahlreichen Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne. Wir stehen Ihnen bei allen Schritten zur Seite und finden mit Ihnen die ideale Lösung für eine harmonische Einigung.

Zurück zur News-Übersicht