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Energie Effizienz

Eigentümer aufgepasst: Warum ist der Energieausweis so wichtig?

Als Eigentümer haben Sie die Pflicht, den Energieausweis beim Verkauf oder bei der Neuvermietung Ihrer Immobilie vorzulegen. Aber: Der Verbrauchs- bzw. Bedarfsausweis für eine Immobilie ist auch aus einem anderen Grund für Käufer und Mieter wichtig.

Warum wurde der Energieausweis verpflichtend eingeführt?

Wenn Immobilien verkauft oder vermietet werden, sind Eigentümer verpflichtet, einen aktuellen und gültigen Energieausweis vorzulegen – so verlangt es der Gesetzgeber seit 2014, zunächst im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV), heute durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Der Grund: Käufer und Mieter sollen über die Energieeffizienz, Heizsysteme und potenzielle Heizkosten der Immobilie aufgeklärt werden. Mithilfe des Energieausweises soll der Interessent außerdem besser einschätzen können, welche energetischen Sanierungsmaßnahmen und in welchem Umfang notwendig sind.

Welche energetische Qualität das Gebäude aufweist, war bereits in den vergangenen Jahren von großer Bedeutung, dürfte aber angesichts der zuletzt gestiegenen Energiepreise noch wichtiger für Interessenten werden. Im Umkehrschluss wird der Energieausweis, auch ungeachtet dessen, dass er gesetzliche Pflicht ist, für den Eigentümer wichtig, wenn er seine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte.

Welche Informationen liefert ein Energieausweis?

Bereits auf den ersten Blick liefert der Energieausweis Auskunft über den energetischen Zustand – anhand der Energieeffizienzklasse, die auf einer Skala von A+ bis H einordnet, wie energieeffizient das Haus ist. A+ ist die bestmögliche Klasse, H die schlechteste. Auf der ersten Seite des Energieausweises erhält der Interessent zudem weitere allgemeine Informationen über die Immobilie: Zum Beispiel das Baujahr, die Adresse und die Heizungsart.

Handelt es sich um einen Bedarfsausweis, bei dem der potenzielle Energiebedarf als Bemessungsgrundlage dient, werden alle Kennwerte auf der zweiten Seite des Energieausweises eingetragen. Ein Bedarfsausweis ist für zwei Immobilientypen verpflichtend: Neubauten, weil hier keine realen Verbrauchswerte vorliegen, und Mehrfamilienhäuser mit weniger als fünf Wohneinheiten, die nicht die Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen.

Ein Verbrauchsausweis ist für alle anderen Immobilientypen frei wählbar. Hier wird die dritte Seite des Energieausweises relevant. Dort findet der Käufer oder Mieter alle Kennwerte zum bisherigen Verbrauch der Bewohner.

Wie sind die Informationen des Energieausweises einzuordnen?

Ein Energieausweis mit allen Angaben zum Objekt

Sowohl die Kennwerte aus dem Bedarfsausweis als auch die Angaben aus dem Verbrauchsausweis sollten unter Vorbehalt bewertet werden. Denn schlussendlich hängt der Energieverbrauch davon ab, wie viel oder wenig die Bewohner heizen – in Verbindung mit der tatsächlichen Wärmedämmung der Immobilie. Die Energieeffizienzklasse einer Immobilie kann also auch deswegen bei D oder E liegen, weil die Bewohner schlichtweg zu viel geheizt haben.

Aufgrund der hohen Bedeutung des Energieausweises und der Informationen über den energetischen Zustand der Immobilie empfehlen wir von Maier Immobilien unseren Eigentümern, das Dokument – wie vom Gesetzgeber gewünscht – bei Besichtigungen vorzulegen. Spätestens aber auf Nachfrage des Interessenten gilt es den Energieausweis auszuhändigen.

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